Gewaltfreie Aktionen und Ziviler Ungehorsam sind – ergänzend zum Protest in seiner ganzen Vielfalt – legitimer Teil des Widerstands gegen Stuttgart 21. In der Auseinandersetzung um das Großprojekt Stuttgart 21 hat sich der Widerstand durch den Abriss des Bonatzbau-Nordflügels sowie die mit beispiellos brutaler Polizeigewalt durchgesetzten Baumfällarbeiten am Morgen des 1. Oktobers 2010 intensiviert. Seit einigen Jahren finden nur noch wenige Aktionen zivilen Ungehorsams gegen Stuttgart 21 statt, jedoch ist die juristische Aufarbeitung und Verfolgung in vielen Fällen keineswegs abgeschlossen.
Hinter jeder Aktion stehen Menschen, die Widerstand leisten. Sie stellen sich vor Baufahrzeuge, ketten sich an Bäume, klettern in Bäume, blockieren Baustellenzufahrten. Sie frieren, schwitzen, harren aus, werden bedroht, verletzt, festgenommen. Diese Menschen riskieren für ihre Überzeugung ihre Gesundheit und häufig auch juristische Konsequenzen.
Der Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart gewährleistet, dass Aktivistinnen und Aktivisten nicht durch das Androhen von Prozessen und Prozesskosten eingeschüchtert werden können. Auf Antrag unterstützt er nach Maßgabe der eingegangenen Spenden Menschen, denen Auslagen im Zusammenhang mit Polizeigebühren oder Gerichtsverfahren entstehen. Voraussetzung dafür ist unter Anderem, dass der Aktionskonsens eingehalten wurde.
Der Rechtshilfefonds finanziert sich ausschließlich über Spenden.
Anträge an den Rechtshilfefonds können auch im Jahr 2022 und später ausschließlich schriftlich gestellt werden. Hierfür sind unter Formulare & Downloads verschiedene Vorlagen verfügbar.